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SG Hildesheim, 26.03.2013 - S 25 KO 1/13 |
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02
Befundbericht; Umsatzsteuer
Auszug aus SG Hildesheim, 26.03.2013 - S 25 KO 1/13
Der eingereichte Befundbericht ist nach den Regelungen des JVEG und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu vergüten, weil bei der Anforderung von Befund-berichten in sozialgerichtlichen Verfahren der jeweilige Arzt als sachverständiger Zeuge (vgl.: § 414 Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen wird und daher gemäß § 1 Abs. 1 JVEG wie ein Zeuge allein nach den Vorgaben im JVEG zu entschädigen ist (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Juni 2002 - L 4 SF 2/02 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 28. Juni 2009 - S 12 SF 8/08). - BSG, 02.04.2009 - B 12 SF 8/08 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts bei …
Auszug aus SG Hildesheim, 26.03.2013 - S 25 KO 1/13
Der eingereichte Befundbericht ist nach den Regelungen des JVEG und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu vergüten, weil bei der Anforderung von Befund-berichten in sozialgerichtlichen Verfahren der jeweilige Arzt als sachverständiger Zeuge (vgl.: § 414 Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen wird und daher gemäß § 1 Abs. 1 JVEG wie ein Zeuge allein nach den Vorgaben im JVEG zu entschädigen ist (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Juni 2002 - L 4 SF 2/02 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 28. Juni 2009 - S 12 SF 8/08).